Wein darf nur aus Weintrauben produziert werden, die auf zugelassenen und als weinbauwürdig festgelegten Rebflächen angebaut sind. Besonders für die Zulassung einer neuen, bis dahin nicht für den Weinbau genutzten Fläche müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Neben der Beachtung der betreffenden EU-Verordnungen betrifft dies vor allem die Klimabedingungen und die Eignung des Bodens. Der planmäßige Aufbau einer Rebfläche bzw. das Pflanzen von Rebstöcken unter Einhaltung aller Gesetze, Beachtung aller Kriterien und die erforderlichen Maßnahmen sind unter dem Stichwort Rebenaufbauplan beschrieben.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach