In Deutschland gebräuchliche Bezeichnung für einen Wein von blass- bis hellroter Farbe. Nach deutschem Weinrecht sind dies die Weine Badisch Rotgold (Baden), Schieler (Sachsen) und Schillerwein (Württemberg). Gemäß EU-Recht handelt es sich bei um namensgeschützte, traditionelle Begriffe. Diese Weine entsprechen einem Qualitätsweins (g.U.). Die Bezeichnung darf auch bei einem Qualitätsschaumwein oder Qualitätsperlwein mit zugesetzter Kohlensäure verwendet werden, wenn diese Produkte aus Weintrauben bestimmter Anbaugebiete hergestellt wurden.
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi