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Abfindungs-Brennerei

Bezeichnung für einen Produktions-Betrieb (Brennerei) von Spirituosen, dessen Brenngeräte während des Betriebes nicht unter amtlichen Verschluss stehen. Die zu versteuernde Alkoholmenge wird in der Regel nach einer Anmeldung (Abfindungs-Anmeldung) auf Basis von Art und Menge der zu verarbeitenden Rohstoffe und von festgesetzten Betriebszeiten und Ausbeutemengen bemessen. Durch diese Art der Steueranmeldung ist die Steuer abgegolten (abgefunden), man spricht von der Abfindung des Steueranspruchs. Die erlaubte Höchstmenge ist zumeist beschränkt. Während betriebsloser Zeiträume wird die Benutzung der Brennerei durch einen amtlichen Verschluss verhindert. Im Gegensatz dazu steht die Verschluss-Brennerei, bei der alle Destillations-Geräte so eingerichtet sind, dass sämtliche Destillate exakt erfasst und bis zur amtlichen Aufnahme nicht entnommen werden können. Siehe auch unter Destillation.

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Egon Mark

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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)

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