Weine dürfen dann als „alkoholarm“ bezeichnet werden, wenn der vorhandene Alkoholgehalt zwischen mehr als 0,5% und 5% vol liegt. Dieser Zustand kann durch eine Alkoholreduktion erreicht werden. Siehe auch unter alkoholfrei, bezogen auf den Alkoholgehalt im Wein leicht und schwer, sowie Near Beer. Siehe auch eine Aufstellung unter alkoholische Getränke.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden