Siehe unter Blutalkoholkonzentration.
Im venösen Blut enthaltene Alkoholmenge (BAK), die in Milligramm per Gramm oder in Promille (1 Promille = 1 g Alkohol in 1 kg Blut oder 1 mg/g) angegeben wird. Die Messung erfolgt im Serum (Blut ohne Blutkörperchen und Gerinnungsfaktoren) und wird auf Blutgehalt umgerechnet. Für die Bestimmung des Blutalkohols wird das Enzym ADH (Alkohol-Dehydrogenase) verwendet. Dadurch kann eine eventuelle Einschränkung der Konzentrations- und Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol festgestellt werden. Die Entnahme einer Blutprobe kann richterlich erzwungen werden (in Österreich nicht erzwingbar – jedoch folgt rechtlich die gleiche Konsequenz, als ob man stark alkoholisiert gewesen wäre). Zur Bestimmung der BAK an Leichen darf das Blut nur aus der Leistenvene entnommen werden. Alternativ kann Augenkammerwasser verwendet werden.
Der schwedische Chemiker Erik Widmark (1889-1945) entwickelte 1922 die nach ihm benannte „Widmark’sche Formel“ zur Bestimmung der BAK. Neben der Widmark-Formel gibt es noch weitere nach den „Erfindern“ benannte Berechnungsverfahren (Seidel, Ullrich, Watson), die neben Körpergewicht und Geschlecht auch Körperlänge und Alter berücksichtigen. Die Widmark-Formel wird als Basis für elektronische BAK-Bestimmungsgeräte verwendet. Mit Hilfe dieser Formel lässt sich der Blutalkoholgehalt mit einer Genauigkeit von plus/minus 0,1 Promille berechnen: c = A / (r * G)
![]()
Ich habe großen Respekt vor dem Umfang und der Qualität des wein.plus-Lexikons. Es handelt es sich um eine einzigartige Anlaufstelle für knackige, fundierte Informationen zu Begriffen aus der Welt des Weines.
Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach