IGT-Bereich (Landweine) für Weiß-, Rot- und Roséweine in der italienischen Region Umbrien. Er umfasst fünf Hektar Rebfläche in den Gemeinden Allerona, Castelgiorgio und Castelviscardo in der Provinz Terni. Es dürfen in der Region zugelassene Rebsorten verwendet werden. Rebsortenweine müssen zumindest 85% der betreffenden Sorte enthalten, bis 15% können es andere Sorten sein. Dual-Rebsortenweine müssen aus 50 bis 85% der Hauptrebsorte, sowie 15 bis 50% anderer Rebsorten verschnitten werden. Unterschiedlich je Weintyp ist ein Mindest-Alkoholgehalt, aber keine Reifezeiten vorgeschrieben.
![]()
Ich habe großen Respekt vor dem Umfang und der Qualität des wein.plus-Lexikons. Es handelt es sich um eine einzigartige Anlaufstelle für knackige, fundierte Informationen zu Begriffen aus der Welt des Weines.
Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach