IGT-Bereich (Landweine) für Weiß-, Rot- und Roséweine in der italienischen Region Umbrien. Er umfasst fünf Hektar Rebfläche in den Gemeinden Allerona, Castelgiorgio und Castelviscardo in der Provinz Terni. Es dürfen in der Region zugelassene Rebsorten verwendet werden. Rebsortenweine müssen zumindest 85% der betreffenden Sorte enthalten, bis 15% können es andere Sorten sein. Dual-Rebsortenweine müssen aus 50 bis 85% der Hauptrebsorte, sowie 15 bis 50% anderer Rebsorten verschnitten werden. Unterschiedlich je Weintyp ist ein Mindest-Alkoholgehalt, aber keine Reifezeiten vorgeschrieben.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg