In der Regel gelten zumindest 25-jährige Rebstöcke als „alt“. Das Alter wird von Produzenten häufig zu Werbezwecken verwendet, um auf eine besondere Qualität hinzuweisen. Dies wird durch Bezeichnungen wie „Alte Reben“ oder französischen „Vieilles vignes“ am Etikett vermerkt. In vielen französischen Appellations-Vorschriften ist festgelegt, dass keine Reben unter drei Jahren verwendet werden dürfen. Viele bedeutende Weingüter in Frankreich verwenden für die Grand Vins nur Reben mit selbstauferlegtem Mindestalter. Es gibt aber kein allgemein gültiges Mindestalter, der Begriff wird unterschiedlich verwendet und hat auch keine weinrechtliche Bedeutung. Manchmal werden darunter auch wurzelechte (unveredelte) Reben verstanden.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“