In der Regel gelten zumindest 35-jährige Rebstöcke als „alt“. Das Alter wird von Produzenten zu Werbezwecken verwendet, um auf besondere Qualität hinzuweisen. Dies wird durch Bezeichnungen wie „Alte Reben“ oder dem französichen Begriff „Vieilles vignes“ am Etikett vermerkt. In vielen französischen Appellations-Vorschriften ist festgelegt, dass keine Reben unter drei Jahren verwendet werden dürfen. Viele bedeutende Weingüter in Frankreich verwenden für die Grand Vins nur Reben mit einem selbstauferlegten Mindestalter. Es gibt aber kein allgemein gültiges Mindestalter, der Begriff wird unterschiedlich verwendet. Oft handelt es sich dabei auch um wurzelechte (unveredelte) Reben.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg