IGT-Bereich (Landweine) für Weiß-, Rot- und Roséweine in den beiden italienischen Regionen Friaul-Julisch-Venetien und Venetien. Der regionsüberschreitende Bereich umfasst vier Hektar Rebfläche in 15 Gemeinden der beiden Provinzen Pordenone (Friaul-Julisch-Venetien) und Treviso (Venetien). Es dürfen in den Regionen zugelassene Rebsorten verwendet werden. Rebsortenweine müssen zumindest 85% der betreffenden Sorte enthalten, bis 15% können es andere Sorten sein. Dual-Rebsortenweine werden aus zumindest 50 bis 85% der Hauptrebsorte, sowie maximal 15 bis 50% anderer Sorten erzeugt. Für die Weine sind unterschiedlich je Weintyp ein Mindest-Alkoholgehalt, aber keine Reifezeit vorgeschrieben.
Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena