In Frankreich gültige neue Bezeichnung AOP für die höchste Weinqualitätsstufe „Weine mit geschütztem Ursprung“, was einem Qualitätswein bzw. g.U. (geschützer Ursprung) entspricht. Der Grund dafür war die im August 2009 wirksam gewordene neue EU-Weinmarktordnung. Damit ist nun EU-weit zwingend ein herkunftskontrolliertes Qualitätssystem vorgeschrieben, dass die Weine in die zwei Klassen, nämlich ohne und mit Angabe der Herkunft unterteilt. Die alte traditionelle Bezeichnung AOC darf aber weiterhin verwendet werden. Die im Jahre 1949 eingeführte Kategorie VDQS (Vin Délimité de Qualité Supérieure), die als AOC-Vorstufe gegolten hatte, wurde ersatzlos gestrichen. Die Herstellungsbedingungen mussten nach AOP-Standards aufbereitet und der Bezug zum Terroir nachgewiesen werden. Erst dann war eine Hochklassifizierung zu AOP möglich.
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Roman Horvath MW
Domäne Wachau (Wachau)