In Österreich zulässige Bezeichnung für bestimmte Qualitätsweine. Sie darf nur für Jahrgangsweine mit besten erkennbaren Eigenschaften hinsichtlich ihrer sortentypischen Eigenart und Herkunft verwendet werden. Die Bestimmung, dass am Etikett Informationen über die Auswahlkriterien enthalten sein müssen, wurde im Jahre 2018 eliminiert. Bei Prädikatsweinen ist diese Bezeichnung aber unzulässig. Ausstich darf aber nicht mit der Prädikatswein-Stufe Auslese verwechselt werden. Der Name geht auf den Brauch zurück, dass der Kellermeister größerer Betriebe jährlich das durch Verkostung bestimmte qualitativ beste Fass des Jahrgangs auswählt und extra abfüllt bzw. „heraussticht“. Siehe andere Bezeichnungen gleicher oder ähnlicher Bedingungen unter Österreich beim Abschnitt „Sonstige Weinbezeichnungen“ sowie Spezialweine.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach