Im venösen Blut enthaltene Alkoholmenge (BAK), die in Milligramm per Gramm oder in Promille (1 Promille = 1 g Alkohol in 1 kg Blut oder 1 mg/g) angegeben wird. Die Messung erfolgt im Serum (Blut ohne Blutkörperchen und Gerinnungsfaktoren) und wird auf Blutgehalt umgerechnet. Für die Bestimmung des Blutalkohols wird das Enzym ADH (Alkohol-Dehydrogenase) verwendet. Dadurch kann eine eventuelle Einschränkung der Konzentrations- und Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol festgestellt werden. Die Entnahme einer Blutprobe kann richterlich erzwungen werden (in Österreich nicht erzwingbar, jedoch folgt rechtlich, als ob man stark alkoholisiert gewesen wäre).
Der schwedische Chemiker Erik Widmark (1889-1945) entwickelte 1922 die nach ihm benannte „Widmark’sche Formel“ zur Bestimmung der BAK. Es gibt aber noch weitere nach den „Erfindern“ benannte Berechnungsverfahren (Seidel, Ullrich, Watson), die neben Körpergewicht und Geschlecht auch Körperlänge und Alter berücksichtigen. Die Widmark-Formel wird als Basis für elektronische BAK-Bestimmungsgeräte verwendet. Mit Hilfe dieser Formel lässt sich der Blutalkoholgehalt mit einer Genauigkeit von plus/minus 0,1 Promille berechnen: c = A / (r * G)
Da Alkohol ausschließlich wasserlöslich ist, verteilt er...
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg