Dieser zeitlich begrenzte Funktion war früher in ganz Europa verbreitet, ist jedoch heute ausgestorben. Je Region und Land gab es verschieden Bezeichnungen wie Bannert, Beerhüter, Flurhüter, Hirter (in Österreich mundartlich „Hiata“), Hüter, Jahrhüter, Saltner (Südtirol), Schütz oder Wengertschütz, Weinbergshüter und Wingerthüter. Die Hüter hatten in der „Hutzeit“ die Aufgabe, zur Zeit der Weintraubenreife - das heisst vor Beginn der Weinlese - die Weingärten zu bewachen und vor Diebstahl zu schützen. Zusätzlich mussten sie die Weingärten vor Schadvögeln und Wildschäden bewahren. Diese Hüter hatten zum Teil auch Polizeigewalt gegenüber menschlichen Traubendieben. Sie wurden von den örtlichen Stellen bestellt und entlohnt. Die Tätigkeit war befristet und endete mit Abschluss der Weinlese - das war in einigen Weinbaugebieten der 16. Oktober (Gedenktag Heiliger Gallus). Dies wird nach einer alten Bauernregel wie folgt kundgetan: Auf Sankt Galles, soll daheim sein alles.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden