Kennzeichnung für Produkte, die zumindest den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung genügen. Im Juli 2010 wurde EU-weit ein verbindliches neues Biosiegel (auch EU-Biosiegel, EU-Biologo) eingeführt. Es besteht aus einem mit 12 weißen Sternen stilisiertem Blatt mit grünem Hintergrund (Bild unten links). Inzwischen richten auch Nicht-EU-Länder ihre Verordnungen nach dem Lebensmittelrecht des europäischen Biosiegels aus. Ein Produkt kann das europäische Biosiegel erhalten, wenn höchstens 0,9% gentechnisch verändertes Material enthalten ist und zumindest 95% der Inhaltsstoffe aus Bio/Öko-Anbau kommen. Im Bio-Weinbau ist eine Bio-Zertifizierung erforderlich; siehe dazu unter Biologischer Weinbau und Biowein.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“