Im Feber 2012 wurde vom SCOF (Standing Committee on Organic Farming) eine EU-Verordnung mit genauen Regeln für Weinberg und gegenüber früher nun auch Keller für die Produktion von Biowein erlassen. Bis dahin konnten Biowinzer am Etikett lediglich „Wein von Weintrauben aus biologischem und ökologischem Anbau“ angeben, da es keine Produktionsregeln für die Vinifikation von Bioweinen gab. Diese Bezeichnung ist aber nun nicht mehr zulässig. Nach den neuen Regeln hergestellte Weine dürfen nun wahlweise als „Ökologischer Wein“, „Ökowein“, „Biowein“ oder „Wein aus ökologisch/biologischem Anbau“ bezeichnet werden. Die Herstellung von Biowein steht also in unmittelbarem Zusammenhang mit einem zertifiziertem Biologischen (Ökologischen) Weinbau. Seit dem Jahre 1993 wird jährlich die weltweit größte Biomesse Millésime Bio für alkoholische Getränke aus biologischem Anbau veranstaltet.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“