Im venösen Blut enthaltene Alkoholmenge (BAK), die in Milligramm per Gramm oder in Promille (1 Promille = 1 g Alkohol in 1 kg Blut oder 1 mg/g) angegeben wird. Die Messung erfolgt im Serum (Blut ohne Blutkörperchen und Gerinnungsfaktoren) und wird auf Blutgehalt umgerechnet. Für die Bestimmung des Blutalkohols wird das Enzym ADH (Alkohol-Dehydrogenase) verwendet. Dadurch kann eine eventuelle Einschränkung der Konzentrations- und Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol festgestellt werden. Die Entnahme einer Blutprobe kann richterlich erzwungen werden (in Österreich nicht erzwingbar – jedoch folgt rechtlich die gleiche Konsequenz, als ob man stark alkoholisiert gewesen wäre). Zur Bestimmung der BAK an Leichen darf das Blut nur aus der Leistenvene entnommen werden. Alternativ kann Augenkammerwasser verwendet werden.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)