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Branntwein

Die Bezeichnung wird vom mittelhochdeutschen „gebranter wīn“, seit dem 16. Jahrhundert in Formen wie „brandten wīn“, „brenten wein“ und „brantewein" abgeleitet. Dies hat sich dann im Laufe der Zeit im allgemeinen Sprachgebrauch als Bezeichnung für jedes durch Destillation gewonnene alkoholische Produkt mit einem höheren Alkoholgehalt (ab etwa 40% vol) durchgesetzt. Und zwar auch dann, wenn das Ausgangsprodukt nicht Wein, sondern zum Beispiel Obst oder Früchte oder auch aromatisierte Destillate waren. Durch diese missbräuchliche und verwirrende Verwendung wurde schließlich 1989 durch die EWG Verordnung 1576/89 eine rechtlich verbindliche Festlegung getroffen.

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Andreas Essl

Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.

Andreas Essl
Autor, Modena

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