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Branntwein

Im Sinne des Wortes „ein Brand bzw. Destillat aus Wein“. Die Bezeichnung wird vom mittelhochdeutschen „gebranter wīn“, seit dem 16. Jahrhundert in Formen wie „brandten wīn“, „brenten wein“ und „brantewein" abgeleitet. Dies hat sich dann im Laufe der Zeit im allgemeinen Sprachgebrauch als Bezeichnung für jedes durch Destillation gewonnene alkoholische Produkt mit einem höheren Alkoholgehalt (ab etwa 40% vol) durchgesetzt. Und zwar auch dann, wenn das Ausgangsprodukt nicht Wein, sondern zum Beispiel Obst oder Früchte oder auch aromatisierte Destillate waren. Durch diese missbräuchliche und verwirrende Verwendung wurde schließlich 1989 durch die EWG Verordnung 1576/89 eine rechtlich verbindliche Festlegung getroffen.

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Dr. Edgar Müller

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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach

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