Bezeichnung für ein bedeutsames Urteil des europäischen Gerichtshofes vom 20. Feber 1979. Das davon abgeleitete „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ besagt generell, dass alle Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat gemäß dort geltenden Bestimmungen vorschriftsgemäß hergestellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden dürfen und zwar unabhängig der dort vielleicht unterschiedlichen Bestimmungen für so ein Produkt. Demgemäß darf ein Mitgliedstaat die Warenverkehrs-Freiheit in der EU nur aus ganz bestimmten, im öffentlichen Interesse stehenden Gründen einschränken (steuerliche Kontrolle, Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Lauterkeit des Handelsverkehrs sowie Verbraucherschutz).
Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.
Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien