In vielen Ländern verwendete Bezeichnung für die spezielle Art einer Weinbereitung bzw. für einen bestimmten Weinstil, die aber keine EU-weite Bedeutung hat. Grundsätzlich bedeutet das, dass ein Wein „nach alter und traditioneller Art“ produziert wurde, was je Weinbauland und Weinbaugebiet durchaus recht unterschiedlich sein kann.
In Deutschland wurde mit dem Jahrgang 2000 die neue Qualitäts-Bezeichnung „Classic“ eingeführt. Die Initiative erfolgte durch den Deutschen Weinbau-Verband und wurde vom DWI (Deutsches Weininstitut) mitgetragen. Die Bezeichnung gilt für gebietstypische, trocken ausgebaute Weine von gehobener Qualität (Qualitätsweine und Prädikatsweine). Es muss sich um einen Wein aus einer gebietstypischen, klassischen Rebsorte handeln, wobei unterschiedlich je Anbaugebiet bestimmte Sorten (2 bis 9) zulässig sind. Die Sorten Riesling, Weißburgunder (Pinot Blanc) und Spätburgunder (Pinot Noir) sind in (fast) allen definiert. Die jeweilige Rebsorte darf am Etikett aufscheinen, in Württemberg ist auch „Trollinger mit Lemberger“ erlaubt.
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Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena