In vielen Ländern verwendete Bezeichnung für die spezielle Art einer Weinbereitung bzw. für einen bestimmten Weinstil, die aber keine EU-weite Bedeutung hat. Grundsätzlich bedeutet das, dass ein Wein „nach alter und traditioneller Art“ produziert wurde, was je Weinbauland und Weinbaugebiet durchaus recht unterschiedlich sein kann.
In Deutschland wurde mit dem Jahrgang 2000 die neue Qualitäts-Bezeichnung „Classic“ eingeführt. Die Initiative erfolgte durch den Deutschen Weinbau-Verband und wurde vom DWI (Deutsches Weininstitut) mitgetragen. Die Bezeichnung gilt für gebietstypische, trocken ausgebaute Weine von gehobener Qualität (Qualitätsweine und Prädikatsweine). Es muss sich um einen Wein aus einer gebietstypischen, klassischen Rebsorte handeln, wobei unterschiedlich je Anbaugebiet bestimmte Sorten (2 bis 9) zulässig sind. Die Sorten Riesling, Weißburgunder (Pinot Blanc) und Spätburgunder (Pinot Noir) sind in (fast) allen definiert. Die jeweilige Rebsorte darf am Etikett aufscheinen, in Württemberg ist auch „Trollinger mit Lemberger“ erlaubt.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach