IGT-Bereich (Landweine) für Weiß-, Rot- und Roséweine in der italienischen Region Abruzzen. Er umfasst zwei Hektar Rebfläche in den Gemeinden Archi, Atessa, Bomba, Fossacesia, Mozzagrogna, Paglieta, Santa Maria Imbaro, Sant’Eusanio del Sangro und Torino di Sangro in der Provinz Chieti. Es dürfen in der Region zugelassene Rebsorten verwendet werden. Rebsortenweine müssen zumindest 85% der betreffenden Sorte enthalten, bis 15% können es andere Sorten sein. Dual-Rebsortenweine müssen aus 50 bis 85% der Hauptrebsorte, sowie 15 bis 50% anderer Rebsorten verschnitten werden. Für die Weine sind unterschiedlich je Weintyp ein Mindest-Alkoholgehalt, aber keine Reifezeiten vorgeschrieben.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg