IGT-Bereich (Landweine) für Weiß-, Rot- und Roséweine in der italienischen Region Abruzzen. Er umfasst sechs Hektar Rebfläche in 18 Gemeinden in der Provinz Chieti. Es dürfen in der Region zugelassene Rebsorten verwendet werden. Rebsortenweine müssen zumindest 85% der betreffenden Sorte enthalten, bis 15% können es andere Sorten sein. Dual-Rebsortenweine müssen aus 50 bis 85% der Hauptrebsorte, sowie 15 bis 50% anderer Rebsorten verschnitten werden. Für die Weine sind unterschiedlich je Weintyp ein Mindest-Alkoholgehalt, aber keine Reifezeiten vorgeschrieben.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach