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Der Begriff wurde Ende der 1980er-Jahre eingeführt, als von der EU die Bezeichnung Méthode champenoise außerhalb der französischen Champagne untersagt wurde. Früher wurde von einigen Häusern so auch ein Champagner mit geringerem Kohlendioxiddruck bezeichnet, dies ist aber heute nicht mehr üblich. Die Bezeichnung gilt heute in Frankreich für außerhalb der Champagne nach der Champagner-Methode erzeugte Qualitäts-Schaumweine.

Weingesetzliche Bestimmungen Frankreich

Die weingesetzlichen Bestimmungen sind je nach Appellation etwas unterschiedlich. Für alle gilt jedoch eine Ganztraubenpressung, maximal 100 Liter Traubenmost-Ausbeute pro 150 Kilogramm Trauben, maximal 150 mg/l Schwefeldioxid und zumindest 12 Monate Lagerung, davon neun Monat auf der Hefe. In Frankreich klassifizierte Appellationen sind Crémant d’Alsace, Crémant de Bordeaux, Crémant de Bourgogne, Crémant de Die, Crémant de Limoux, Crémant de Loire und Crémant du Jura. In Luxemburg gibt es einen Crémant de Luxembourg.

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Egon Mark

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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)

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