Speziell in den USA gebräuchliche Bezeichnung (auch Direct-to-consumer shipment) für den Direktversand von Wein an den Endverbraucher. Dies war früher in vielen Staaten nicht erlaubt. Durch ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofes im Jahre 2005 wurde die direkte Versendung in die beiden Bundesstaaten Michigan und New York als zulässig erklärt. Dadurch kann das berüchtigte dreistufige Three-tier-system umgangen werden. Diese Vorschrift besagt, dass kein Unternehmen gleichzeitig als Lieferant, Großhändler (Vertreiber) und Einzelhändler auftreten darf, sondern dass diese drei Teile der Alkoholvertriebskette voneinander getrennt sein müssen. Es gibt aber in vielen Staaten Ausnahmeregelungen. Das Urteil ermöglicht nun allen Staaten die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten. Entweder wird den Kellereien die Beförderung von Wein innerhalb und auch über die Staatsgrenze hinaus erlaubt, oder aber es ist beides verboten. Bei einer Freigabe können Konsumenten direkt beim Weingut bestellen. Siehe zum Themerkreis auch unter Alkoholverbot und Prohibition.
Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen