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Districtus Austriae Controllatus

Ursprungeschütztes Qualitätssystem in Österreich; siehe unter DAC.

Abkürzung für „Districtus Austriae Controllatus“, der österreichischen Bezeichnung für einen gebietstypischen und herkunftskontrollierten Qualitätswein, die sinngemäß dem französischen Appellation d’Origine Protégée (AOP) entspricht. Eine diesbezügliche Neuordnung des Qualitätssystems in Österreich wurde in den 1990er-Jahren von Vertretern des Weinbauverbandes, des Weinhandels, der ÖWM (Weinmarketing-Servicegesellschaft) und des Landwirtschafts-Ministeriums festgelegt. Ziel dieser Bestrebungen war und ist es, die Unverwechselbarkeit des österreichischen Weines zu betonen und die Identität zu verstärken, um sich gegen die zunehmende Konkurrenz aus Europa und Übersee zu behaupten. Ähnlich wie in Frankreich, Italien und Spanien wird damit die Herkunft stärker berücksichtigt bzw. in den Vordergrund gerückt. Um die Motivation zu veranschaulichen, sei der Unterschied zwischen „romanischem“ und „germanischem“ Weinrecht verdeutlicht.

Österreich - Karte der spezifischen Weinbaugebiete

romanisches und germanisches Weinrecht

Während in Deutschland und Österreich bezüglich Qualität das Mostgewicht bzw. die Rebsorte im Vordergrund steht, charakterisiert das romanische Weinrecht die Weine nach ihrer Herkunft. In Österreich nennt ein Konsument bei einer Bestellung zumeist eine Sorte, zum Beispiel Grüner Veltliner, Zweigelt oder Blaufränkisch. Dadurch wird aber keine Information über die Herkunft gegeben, der Wein kann aus irgendeinem Weinbaugebiet Niederösterreichs, des Burgenlands oder der Steiermark stammen. Die Geschmacksunterschiede können dann vor allem durch anderer Bodenverhältnisse relativ groß sein. Hingegen wird ein Konsument aus einem romanischen Land in der Regel keine Rebsorte, sondern ein Gebiet wie Alentejo, Barolo, Beaujolais, Brunello di Montalcino, Chablis, Châteauneuf-du-Pape, Chianti, Rioja oder Vinho Verde nennen. Speziell in Frankreich entspricht traditionellerweise auch die Angabe eines Weingutes wie zum Beispiel Château Cheval Blanc, Château Latour, Château Margaux, Château Mouton-Rothschild oder Château d’Yquem einer engeren Herkunftsbezeichnung.

Das Weinbaugebiet (und in Frankreich zum Teil auch das Weingut) verweisen also implizit auf einen ganz bestimmten Weintyp. Kauft man zum Beispiel einen Chablis, dann weiß man ganz einfach, dass es sich um einen trocken ausgebauten französischen Weißwein sortenrein aus Chardonnay handelt. Unter anderem werden auch Mindest-Alkoholgehalt und Maximal-Ertrag definiert. Und sollte es sich um eine der sieben Grand-Cru-Lagen handeln (privilegierte Chablis-Subbereiche), deren Name zusätzlich am Etikett angeführt wird, dann gelten noch strengere Vorgaben. Ebenso ist bei einem Rioja klar, dass es sich um einen spanischen Rotwein aus Tempranillo, sowie bei einem Vino Nobile di Montepulciano um einen italienischen Rotwein aus Sangiovese handelt. Bei allen drei Weinen werden aber die Rebsorten auf dem Flaschenetikett nicht zwingend erwähnt.

Es gibt aber eine genaue Beschreibung über die jeweiligen Produktions-Bestimmungen, nach denen die Weine sensorisch durch Verkosten und analytisch durch Messmethoden geprüft werden, bevor sie vermarktet werden dürfen. Nachdem also im romanischen System die Weine gemäß ihren Herkünften definiert sind, entspricht die Herkunft einer Weinbeschreibung; im germanischen Weinrecht hingegen sind mit der Herkunft keine bestimmten Weine definiert. Wenn also jemand...

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Dr. Christa Hanten

Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.

Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien

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