Der Buchstabe „e“ auf dem Etikett bezeugt, dass es sich um eine geeichte Flasche nach EU-Norm handelt. Dies wird immer im Zusammenhang mit dem Nennvolumen angeführt, zum Beispiel mit „e 750 ml“ oder „0,75 cl e“. Diese Bezeichnung ist seit 1977 für alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend. Es sind nur geringste Abweichungen gestattet. Siehe auch unter Hohlmaße.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg