Siehe unter Mundschenk.
Bezeichnung (auch Schenk, Hofschenk) für die Funktion an herrschaftlichen Höfen oder vornehmen Häusern für das Bereitstellen und Verkosten von Getränken wie vor allem Wein. Aufgrund der ständigen (und oft begründeten) Angst vor Intrigen und Vergiftungsversuchen wurde diese Verantwortung zumeist adeligen Personen übertragen, denen der Souverän voll vertraute. Bereits in der Bibel im 1. Buch Moses (Genesis) wird ein Mundschenk des Pharaos erwähnt.
Am Hof von Alexander den Großen (356-323 v. Chr.) war unter anderem Iolaos (ein Sohn des Feldherrn Antipatros) als Mundschenk tätig. Er soll nach einer heute nicht mehr als glaubhaft geltenden Hypothese im Auftrag seines Vaters Alexander vergiftet haben. Im Mittelalter war an den Fürstenhöfen der Bouteiller für den Keller bzw. die Getränke verantwortlich (lat. Buticularius oder Pincerna, engl. Butler). Für das Verkosten der Getränke vor dem Genuss war der Échanson (Kellner) zuständig. Es war auch üblich, dass beide probieren mussten. Oft wurde an einem adeligen Hof die Verantwortung über die zwei Funktionen an eine Person übertragen...
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“