Eine der sechs offiziell anerkannten Geschmacksempfindungen (neben bitter, fettig, salzig, sauer, umami), die an der Zungenspitze wahrgenommen wird. Der süße Geschmack eines Weines wird vor allem auf Grund des Restzuckers wahrgenommen; das ist die Menge an unvergorenem Zucker in g/l. Die subjektive Wahrnehmung für die Süße hängt von einigen Faktoren ab. Unter anderem vom Mengenverhältnis der verschiedenen Inhaltsstoffe zueinander. Deshalb muss der geschmackliche Eindruck nicht unbedingt identisch mit den tatsächlich ermittelten Analysewerten sein. Einen gewissen sensorischen Einfluss auf die Süßewahrnehmung kann bei Weinen der Gehalt an Kohlensäure ausüben.
Bei Schaumweinen und Stillweinen gibt es unterschiedliche Bezeichnungen und andere Werte bezüglich des Restzuckers, auf dem die Bezeichnungen basieren. Beim Schaumwein ist der Begriff mild = in Deutschland und Österreich ist dies bei Schaumwein der Begriff für süß (anderssprachlich doux, sweet, dolce, dulce) für einen Restzucker von mehr als 50 g/l. Bei einem Stillwein gilt aber bereits mehr als 45 g/l als...
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Lothar Lindner
Innsbruck