Erstmals mit Jahrgang 1999 eingeführte und ausschließlich im deutschen Anbaugebiet Rheingau zulässige Bezeichnung für trocken ausgebaute Weine aus klassifizierten Spitzenlagen, den „Ersten Lagen“. Der Rheingau hatte nämlich als einziges Anbaugebiet bereits 1999 vor der 2002 eingeführten VDP-Klassifikation eine gesetzlich legitimierte Gütezeichenverordnung geschaffen. Außerdem ist „Erstes Gewächs“ ein vom Land Hessen eingetragenes Gütezeichen. Die Rheingauer VDP-Mitglieder verwenden ab dem Jahrgang 2012 ebenso wie die Mitglieder aus den anderen Anbaugebieten die VDP-eigene (sinngemäß gleichwertige) Bezeichnung „VDP Grosses Gewächs“. Es sind nur die Sorten Riesling und Spätburgunder (Pinot Noir) zulässig, die aus besonders qualitativ hochwertigen Rebflächen stammen. Dies sind scharf abgegrenzte Parzellen (Herzstücke) der klassifizierten Lagen. Diese Klassifizierung wurde nach wissenschaftlichen Kriterien mit dem Institut Geisenheim erarbeitet. Klassifiziert wurden Teile von 79 der insgesamt 123 Rheingauer Lagen. Auf Grund der Anbau- und Produktionskriterien sowie der sensorischen Prüfung werden als Erstes Gewächs jedoch nur etwa 3% der Gesamternte klassifiziert.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach