Bezeichnung für ein Weingut bzw. Betrieb, der im Sinne des Weingesetzes Trauben der eigenen Weinberge verarbeitet und daraus Wein produziert. Dazu zählen auch Winzergenossenschaften, die als Erzeugergemeinschaften gelten. Am Etikett dürfen aber auf einen landwirtschaftlichen Betrieb hinweisende Bezeichnungen wie Winzer oder Weingut ausschließlich bei Landwein (g.g.A.) oder Qualitätswein (g.U.) und nur dann verwendet werden, wenn der Wein in einer betriebseigenen Kellerei aus Trauben von selbst bewirtschafteten Betriebsflächen erzeugt wurde.
Der Erzeuger muss aber nicht identisch mit dem Abfüller sein. Ist dies der Fall, so darf auf dem Flaschenetikett Erzeugerabfüllung angegeben werden. Speziell kleinere Erzeuger vermarkten sehr oft ihre Produkte direkt an den Endverbraucher durch den so genannten Ab-Hof-Verkauf mit vorheriger Weinverkostung.
![]()
Wenn ich Webseiten bewerten würde, würden Sie die Höchstbewertung verdienen. Selten stößt man auf Webseiten, die eine solche Datenmenge bereitstellen und trotzdem so intuitiv zu bedienen sind. Respekt für das liebevoll recherchierte und informativ aufbereitete Lexikon. Machen Sie weiter so!
Lothar Lindner
Innsbruck