Bezeichnung für ein Weingut bzw. Betrieb, der im Sinne des Weingesetzes Trauben der eigenen Weinberge verarbeitet und daraus Wein produziert. Dazu zählen auch Winzergenossenschaften, die als Erzeugergemeinschaften gelten. Am Etikett dürfen aber auf einen landwirtschaftlichen Betrieb hinweisende Bezeichnungen wie Winzer oder Weingut ausschließlich bei Landwein (g.g.A.) oder Qualitätswein (g.U.) und nur dann verwendet werden, wenn der Wein in einer betriebseigenen Kellerei aus Trauben von selbst bewirtschafteten Betriebsflächen erzeugt wurde. Der Erzeuger muss aber nicht identisch mit dem Abfüller sein. Ist dies der Fall, so darf auf dem Etikett Erzeugerabfüllung aufscheinen. Speziell kleinere Erzeuger vermarkten sehr oft ihre Produkte direkt an den Endverbraucher durch den so genannten Ab-Hof-Verkauf mit vorheriger Weinverkostung.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach