Die „Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (auch Europäische Öko-Verordnung, EG-Öko-Verordnung) definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt werden müssen. Sie ist Nachfolger der Verordnung EWG 2092/91, die damit aufgehoben wurde. Im Jahre 2012 wurden die Durchführungsvorschriften für die ökologische/biologische Weinbereitung ergänzt. Im Weinbau wird damit die Erzeugung von Biowein (Ökowein) geregelt. Siehe auch unter Biologischer Weinbau und Biosiegel.
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Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen