Die „Verordnung EG 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (auch EU-Öko-Verordnung) definierte, wie als ökologisch bzw. biologisch gekennzeichnete Erzeugnisse und Lebensmittel erzeugt, verarbeitet, kontrolliert und gekennzeichnet werden müssen. Sie war Nachfolgerin der VO (EWG) Nr. 2092/91, die damit aufgehoben wurde, und bildete bis Ende 2021 die rechtliche Grundlage für den ökologischen Landbau in der Europäischen Union.

Die Bezeichnung „EG“ auf dem Bio-Siegel ist historisch bedingt, da es auf Grundlage der damaligen EG-Öko-Verordnung eingeführt wurde und trotz des Übergangs von der EG zur EU rechtlich fortgilt.
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi