Die „Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (auch Europäische Öko-Verordnung, EG-Öko-Verordnung) definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt werden müssen. Sie ist Nachfolger der Verordnung EWG 2092/91, die damit aufgehoben wurde. Im Jahre 2012 wurden die Durchführungsvorschriften für die ökologische/biologische Weinbereitung ergänzt. Im Weinbau wird damit die Erzeugung von Biowein (Ökowein) geregelt. Siehe auch unter Biologischer Weinbau und Biosiegel.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg