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EU-Öko-Verordnung

Weitere Informationen: Rahmenvertrag Biozertifizierung

Die „Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (auch Europäische Öko-Verordnung, EG-Öko-Verordnung) definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt werden müssen. Sie ist Nachfolger der Verordnung EWG 2092/91, die damit aufgehoben wurde. Im Jahre 2012 wurden die Durchführungsvorschriften für die ökologische/biologische Weinbereitung ergänzt. Im Weinbau wird damit die Erzeugung von Biowein (Ökowein) geregelt. Siehe auch unter Biologischer Weinbau und Biosiegel.

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Dr. Christa Hanten

Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.

Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien

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