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EU-Öko-Verordnung

Weitere Informationen: Rahmenvertrag Biozertifizierung

Die „Verordnung EG 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (auch EU-Öko-Verordnung) definierte, wie als ökologisch bzw. biologisch gekennzeichnete Erzeugnisse und Lebensmittel erzeugt, verarbeitet, kontrolliert und gekennzeichnet werden müssen. Sie war Nachfolgerin der VO (EWG) Nr. 2092/91, die damit aufgehoben wurde, und bildete bis Ende 2021 die rechtliche Grundlage für den ökologischen Landbau in der Europäischen Union.

EU-Verordnungen - Logos EU-Logo und EU-Öko-Verordnung

Die Bezeichnung „EG“ auf dem Bio-Siegel ist historisch bedingt, da es auf Grundlage der damaligen EG-Öko-Verordnung eingeführt wurde und trotz des Übergangs von der EG zur EU rechtlich fortgilt.

Stimmen unserer Mitglieder

Thomas Götz

Seriöse Quellen im Internet sind rar - und das Weinlexikon von wein.plus ist eine solche. Bei der Recherche für meine Artikel schlage ich regelmäßig im wein.plus-Lexikon nach. Dort erhalte ich zuverlässige und detaillierte Informationen.

Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi

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