Die für alle Mitgliedsstaaten der EU gültigen weinrechtlichen Bestimmungen sind in EU-Verordnungen geregelt, die unmittelbar gelten und kein nationales Umsetzungsgesetz erfordern. Ein geschlossenes EU-Weingesetz existiert nicht; vielmehr setzt sich das Weinrecht aus vielen Einzelverordnungen zusammen, die im Laufe der Zeit geändert, aufgehoben oder durch neue Regelungen ersetzt wurden. Diese Materie ist schwer überschaubar, da Novellierungen jeweils durch neue Verordnungen mit eigener Nummer erfolgen und zusätzlich nationale Ausführungsgesetze sowie länderspezifische Ausnahmebestimmungen bestehen. Die wichtigsten bezüglich Wein und Weinbereitung:

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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden