Die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültigen weinrechtlichen Bestimmungen sind in EU-Verordnungen dokumentiert. Die derzeit weinrechtlich wichtigsten sind 1601/1991, 834/2007 (siehe dazu auch unter EU-Öko-Verordnung), 1234/2007, 479/2008, 555/2008, 436/2009, 605/2009, 606/2009, 1169/2011 und 1308/2013. Darüber hinaus gibt es aber noch rund 20 weitere Richtlinien und Verordnungen, die ebenfalls zumindest zum Teil weinrechtliche Belange betreffen. Für den Laien ist das nahezu unübersichtlich, denn novellierte Verordnungen werden durch eine eigene Verordnung (mit neuer Nummer) verlautbart. Es gibt (leider) kein umfassendes EU-Gesetzeswerk, wo man für ein bestimmtes Thema alles an einem Platz findet. Außerdem gibt es noch viele länderspezifische Gesetze und Ausnahme-Regelungen.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)