Bezeichnung für den Geschmackseindruck „extrem trocken“. Im Gegensatz zu „trocken“ ist „extra trocken“ zumindest bei Stillweinen kein weingesetzlich definierter Begriff. Bei Schaumwein existieren zwar weingesetzlich geregelte Süßegrade, der Begriff „extra trocken“ ist jedoch nicht EU-weit einheitlich definiert und sprachlich unterschiedlich besetzt.
Im Vorfeld des EU-Beitritts im Jahre 1995 wollte Österreich seine damalige Weingesetzgebung einbringen, in der neben „trocken“ (bis 9 g/l) auch ein „extra trocken“ (bis 4 g/l) vorgesehen war. Dies wurde vor allem von jenen Ländern befürwortet, die den großen Spielraum von „trocken“ mit bis zu 9 g/l Restzucker als zu weit gefasst kritisierten. Dies wurde aber nicht umgesetzt, da damit ein „qualitativ höherwertiges trocken“ suggeriert worden wäre.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)