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extra trocken

Bezeichnung für für den Geschmackseindruck „extrem trocken“. Im Gegensatz zu „trocken“ ist „extra trocken“ zumindest bei Stillweinen aber kein weingesetzlicher Begriff. Bei Schaumwein ist dies aber sehr wohl der Fall. Das wird häufig kritisiert, weil der Spielraum für trocken mit bis 9 g/l Restzucker relativ groß ist. Im Vorfeld des EU-Beitritts im Jahre 1995 wollte Österreich seine damalige Weingesetzgebung einbringen, in der neben „trocken“ (bis 9 g/l) sehr wohl ein „extra trocken“ (bis 4 g/l) vorgesehen war. Dies wurde von anderen Ländern mit dem Argument abgelehnt, damit ein „qualitativ höherwertiges trocken“ zu suggerieren. In diesen Ländern gibt es die (weingesetzlich auf Etiketten nicht zulässigen) Begriffe fränkisch trocken, klassisch trocken und österreichisch trocken. Siehe bezüglich der anderen Geschmacksrichtungen unter Zuckergehalt.

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Egon Mark

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Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)

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