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Falkensteiner Berggericht

Die Markengemeinschaft der Gemeinde Falkenstein im Weinbaugebiet Weinviertel (Niederösterreich) hat einen historischen Ursprung. Zwischen dem 13. und dem 18. Jahrhundert war das „Falkensteiner Berggericht“ die juristische Oberinstanz für alle „Weinbergsachen und den daraus fließenden Erträgnissen“ und für den gesamten Raum zwischen Wien und Brünn zuständig. Jedes Jahr am St. Markustag hatten sich alle Weinbergbesitzer zum Bergtaiding zu versammeln. Als Taiding wurden (auch Ding oderThing) Gerichts­versammlungen nach germanischen Rechten bezeichnet. Nach Verlesung des Bergbüchls wurden Streit- und Appellationsfragen verhandelt, aber auch Lesetermine und Qualitätskontrollen bestimmt. Schließlich wurde der neue Richter - der Bergmeister - gewählt, der mit einem Schwur auf Wahrheit und Gerechtigkeit sein Amt antrat. Ihm zur Seite gestellt waren vier Bergleute, mit denen gemeinsam er das Bergamt repräsentierte. Die Falkensteiner Winzer sind sich ihrer großen Tradition bewusst. Ihr Ziel ist es, das Erbe ihrer Väter behutsam und mit höchster Qualität weiterzuführen. Heute wie damals kontrolliert ein gewählter Bergmeister die Weingärten und das Lesegut nach folgenden Kriterien: 

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Domäne Wachau (Wachau)

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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