Die Markengemeinschaft der Gemeinde Falkenstein im Weinbaugebiet Weinviertel (Niederösterreich) hat einen historischen Ursprung. Zwischen dem 13. und dem 18. Jahrhundert war das „Falkensteiner Berggericht“ die juristische Oberinstanz für alle „Weinbergsachen und den daraus fließenden Erträgnissen“ und für den Raum zwischen Wien und Brünn zuständig. Jedes Jahr am St. Markustag hatten sich alle Weinbergbesitzer zum Bergtaiding zu versammeln.

Als Taiding wurden (auch Ding oder Thing) Gerichtsversammlungen nach germanischen Rechten bezeichnet. Nach Verlesung des Bergbüchls wurden Streitfragen verhandelt, aber auch Weinlesetermine und Qualitätskontrollen bestimmt. Schließlich wurde der neue Richter - der Bergmeister - gewählt, der mit einem Schwur auf Wahrheit und Gerechtigkeit sein Amt antrat. Mit vier Bergleuten an seiner Seite repräsentierte er das Bergamt.
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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien