In Deutschland gebräuchliche Geschmacks-Bezeichnung für Weine, die von den Moselwinzern über mehrere Instanzen gerichtlich durchgesetzt wurde (VG Trier 6. Februar 2001, OVG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2002). Sie ist zwar weingesetzlich nicht verankert, wird aber als Angabe auf Flaschenetiketten toleriert. Der Gehalt an Restzucker liegt über der Grenze von trocken mit 9 g/l, jedoch deutlich unter dem Höchstwert von lieblich bis 45 g/l. Ein feinherber Wein kann damit sowohl halbtrocken als auch lieblich sein. In der Regel weisen feinherbe Weine einen Restzuckergehalt zwischen 15 bis 25 g/l auf. Ein ebenso weingesetzlich nicht relevanter Begriff ist herb. Siehe bezüglich der anderen Geschmacksrichtungen unter Zuckergehalt.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden