Dabei muss zwischen einer bewusst herbeigeführten zweiten Gärung in der Flasche bei der Produktion von Qualitätsschaumwein und einer unerwünschten Nachgärung bei einem Stillwein unterschieden werden:
Durch Zugabe der Dosage (Fülldosage = Zucker und Hefe) in die Flasche wird beim Grundwein eine zweite Gärung eingeleitet. Bei der zweiten alkoholischen Gärung dieses Weins wird der Zucker in Alkohol und Kohlensäure umgewandelt, umgewandelt, wodurch sich der Kohlensäuredruck in dieser Flasche enorm erhöht. Außerdem entstehen weitere Ester und höherwertige Alkohole, die den Geschmack des Weins positiv beeinflussen. Eine Flaschengärung ist bei einem Champagner gesetzlich zwingend, bei anderen Schaumweinen kann die zweite Gärung aber auch im Tank mittels Méthode charmat erfolgt sein. Flaschenvergorene Schaumweine sind auf dem Etikett mittels EU-genormten Bezeichnungen deklariert. Dies sind Méthode champenoise (nur für Champagner), oder Méthode classique (auch Méthode traditionnelle), was auch in der Landessprache zulässig ist. Bei Fehlen am Etikett ist anzunehmen, dass der Schaumwein nicht nach der klassischen Methode produziert wurde.
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Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien