Bezeichnung (auch Ackerland, Feldmark, Gemarkung) für die in der Landwirtschaft und im Weinbau nutzbare Fläche. Nach der Gestalt, Lage und besitzrechtlichem Gefüge gibt es die Flurformen Streifen (Breiten- und Längenverhältnis über 1:5) und Blöcke, die sich in Einödlage (geschlossen um den Hof) oder Gemengelage befinden können. Streifen sind häufig in mehrere Gewanne (Komplexe gleichlaufender, streifenförmig gebündelter Parzellen) gegliedert. Die Graphik zeigt eine Flurkarte der Bayerischen Landesaufnahme mit Flurgrenzen (Block- und Langstreifenflur).

Viele Fluren bzw. Teile davon außerhalb von Siedlungen sind mit Flurnamen benannt, die oft über viele Jahrhunderte überliefert sind. Im Weinbau sind diese oft identisch mit den Namen für Einzellagen (Lagen) bzw. Rieden, oder leiten sich davon ab. In Österreich konnte bis zum Jahre 2016 die Weinbauflur als geographische Angabe am Etikett angegeben werden, wurde aber im Zuge einer Weingesetzänderung gestrichen.
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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien