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fränkisch trocken

Im deutschen Anbaugebiet Franken verwendete Bezeichnung für einen trockenen Wein mit einem Restzuckergehalt bis maximal 4 g/l. Sie hat aber keine weingesetzliche Bedeutung und darf nach deutschem Weinrecht auch nicht auf Etiketten verwendet werden. Es handelt sich somit um ein Gentlemen’s Agreement der fränkischen Weinwirtschaft, den Begriff „trocken“ auf dem Etikett nur dann zu verwenden, wenn der Wein maximal 4 g/l Restzucker aufweist. Eine sinngemäß gleiche Bedeutung hat österreichisch trocken in Österreich. Siehe bez. der anderen Geschmacksrichtungen unter Zuckergehalt.

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Dr. Edgar Müller

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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach

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