Im deutschen Anbaugebiet Franken verwendete Bezeichnung für einen trockenen Wein mit einem Restzuckergehalt bis maximal 4 g/l. Sie hat aber in Deutschland keine weingesetzliche Bedeutung und darf nach deutschem Weinrecht auch nicht auf Etiketten verwendet werden. Es handelt sich somit um ein Gentlemen’s Agreement der fränkischen Weinwirtschaft, den Begriff „trocken“ auf dem Etikett nur dann zu verwenden, wenn der Wein maximal 4 g/l Restzucker aufweist. Eine sinngemäß gleiche Bedeutung hat österreichisch trocken in Österreich. Siehe eine tabellarische Aufstellung aller Geschmacksrichtungen für Wein und Sekt unter Zuckergehalt.
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi