Abkürzung (auch Wein g.g.A.) für „geschützte geografische Angabe“, eine seit August 2009 durch die EU-Weinmarktordnung gültige Qualitätsstufe. Statt dessen wird aber in Deutschland und Österreich weiterhin die traditionelle Bezeichnung Landwein verwendet. Siehe dazu detailliert unter Qualitätssystem.

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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg