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g.g.A.

Abkürzung (auch Wein g.g.A.) für „geschützte geografische Angabe“, eine seit August 2009 durch die EU-Weinmarktordnung gültige Qualitätsstufe. Statt dessen wird aber in Deutschland und Österreich weiterhin die traditionelle Bezeichnung Landwein verwendet. Siehe dazu detailliert unter Qualitätssystem.

g.g.A. - gU und ggA

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Dominik Trick

Das wein.plus-Lexikon ist ein umfangreiches, fachlich sehr gut recherchiertes Nachschlagewerk. Jederzeit und überall verfügbar, ist es ein unverzichtbarer Bestandteil für den Unterricht geworden, das gleichermaßen von Studierenden und mir genutzt wird. Überaus empfehlenswert!

Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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