Abkürzung (auch Wein g.g.A.) für „geschützte geografische Angabe“, eine seit August 2009 durch die EU-Weinmarktordnung gültige Qualitätsstufe. Statt dessen wird aber in Deutschland und Österreich weiterhin die traditionelle Bezeichnung Landwein verwendet. Siehe dazu detailliert unter Qualitätssystem.
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Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen