Der Geschmackssinn (auch Gustatorik von lat. gustare = kosten, schmecken) dient der Kontrolle der aufgenommenen Nahrung. Er zählt so wie auch der Geruch zu den chemischen Sinnen. Im weiteren Sinn ist die Geschmacksempfindung ein komplexes Zusammenspiel des gustatorischen (schmeckenden) Geschmacks- und des olfaktorischen (riechenden) Geruchssinns. Dies wird noch ergänzt mit taktilen bzw. trigeminalen Tast-, Schmerz- und Temperatur-Informationen aus der Mundhöhle. Zu letzterem zählen die Empfindungen scharf (heiß) und adstringierend (Effekt bei tanninreichen Rotweinen, nicht zu verwechseln mit bitter). Im engeren Sinn besteht der Geschmack aber nur aus relativ wenigen über die Zunge und zum Teil auch über die Rachenschleimhaut aufgenommenen Geschmacksrichtungen.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)