Der Geschmackssinn (auch Gustatorik von lat. gustare = kosten, schmecken) dient der Kontrolle der aufgenommenen Nahrung. Er zählt so wie auch der Geruch zu den chemischen Sinnen. Im weiteren Sinn ist die Geschmacksempfindung ein komplexes Zusammenspiel des gustatorischen (schmeckenden) Geschmacks- und des olfaktorischen (riechenden) Geruchssinns. Dies wird noch ergänzt mit taktilen bzw. trigeminalen Tast-, Schmerz- und Temperatur-Informationen aus der Mundhöhle. Zu letzterem zählen zum Beispiel die Empfindungen scharf (heiß) und adstringierend (Effekt bei tanninreichen Rotweinen, der nicht mit bitter verwechselt werden darf). Im engeren Sinn besteht der Geschmack aber nur aus relativ wenigen verschiedenen über die Zunge und zum Teil auch über die Rachenschleimhaut aufgenommenen Geschmacksrichtungen.
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi