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Geschmacksangabe

In der Regel wird darunter die Bezeichnung für den Gehalt an Restzucker bzw. den Süßegrad eines Weins verstanden (trocken bis süß). Innerhalb der EU sind zwar einheitlich die Restzuckerwerte definiert (in g/l), jedoch die Angabe am Etikett zumindest bei Stillwein nicht vorgeschrieben. In Österreich ist dies obligatorisch vorgegeben. Beim Schaumwein ist die Angabe am Etikett für alle EU-Länder zwingend. Für die einzelnen Süßegrade gibt es unterschiedliche Bezeichnungen je Landessprache. Siehe diesbezüglich unter Zuckergehalt (Stillwein) und Schaumwein (Champagner, Sekt). Zum Themenkomplex siehe auch unter:

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Egon Mark

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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)

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