In der Regel wird darunter die Bezeichnung für den Gehalt an Restzucker bzw. den Süßegrad eines Weins verstanden (trocken bis süß). Innerhalb der Europäischen Union sind zwar einheitlich für alle Mitgliedsstaaten die Restzuckerwerte definiert (in g/l), jedoch die Angabe am Etikett zumindest bei Stillwein nicht vorgeschrieben. In Österreich ist dies obligatorisch vorgegeben. Beim Schaumwein ist die Angabe am Etikett für alle EU-Länder zwingend. Für die einzelnen Süßegrade gibt es unterschiedliche Bezeichnungen je Landessprache und auch Weintyp (Stillwein und Schaumwein). Siehe diesbezüglich unter Zuckergehalt. Zum Themenkomplex siehe auch unter:
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“