In der Regel wird darunter die Bezeichnung für den Gehalt an Restzucker bzw. den Süßegrad eines Weins verstanden (trocken bis süß). Innerhalb der EU sind zwar einheitlich die Restzuckerwerte definiert (in g/l), jedoch die Angabe am Etikett zumindest bei Stillwein nicht vorgeschrieben. In Österreich ist dies obligatorisch vorgegeben. Beim Schaumwein ist die Angabe am Etikett für alle EU-Länder zwingend. Für die einzelnen Süßegrade gibt es unterschiedliche Bezeichnungen je Landessprache. Siehe diesbezüglich unter Zuckergehalt (Stillwein) und Schaumwein (Champagner, Sekt). Zum Themenkomplex siehe auch unter:
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)