Bezüglich Weinqualitätsstufe siehe unter Herkunft.
Eines der wichtigsten Kriterien für eine bestimmte Qualität und Unverwechselbarkeit eines Weines ist der kontrollierte geographische Ursprung der Weintrauben, aus denen er gekeltert wurde. Das „kontrolliert“ bedeutet, dass die weingesetzlichen Vorgaben auch regelmäßig streng geprüft werden. Der wesentlichste Grund ist der Schutz vor Weinverfälschung. Schon in der Antike gab es die Gepflogenheit, die Weine nach ihrer Herkunft zu benennen.
Zu den ältesten europäischen Herkunfts-Bezeichnungen zählen das 1716 definierte Gebiet für Chianti, sowie die 1756 definierten Grenzen für Portwein. Der große Vorreiter für ein landesweites System war aber Frankreich, wo nach Ende des Ersten Weltkrieges (1914-1918) ein umfassendes Appellationsystem (Appellation d’Origine Protégée) beschlossen wurde. Mit diesem wurden für alle landwirtschaftlichen Produkte ein örtlich definierter und kontrollierter geographischer Ursprung und die Weinbereitungsmethoden festgelegt. Unter Hoheit der INAO (Institut National des Appellations d’Origine) wurden nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) die Regeln für den Weinbau vervollkommnet.
In engem Zusammenhang mit dem Appellationssystem steht in Frankreich der umfassende und bei den Produzenten verinnerlichte Begriff Terroir. Dieser umfasst den komplexen Einfluss bzw. das Zusammenspiel von Klima (Kleinklima), Witterung, Bodentyp, Rebsorten und last but not least die Kunst des Winzers auf die unverwechselbare Typizität eines bestimmten, geographisch genau begrenzten Bereiches. Das französische System diente als großes Vorbild für die weingesetzlichen Bestimmungen der meisten Weinbauländer Europas und zum Teil auch der Neuen Welt.
Die weingesetzlichen Vorschriften in den Ländern regeln aber nicht nur die Herkunft, sondern beinhalten auch länderspezifische Voprgaben für zulässige Qualitätswein-Rebsorten, Rebschnitt und...
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg