Bezeichnung für eine Geschmacksempfindung bzw.einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein, die fakultativ am Etikett angeführt werden kann. Das ist die nachste Stufe nach trocken (bis 9 g/l) und reicht bis 12 g/l oder bis 18 g/l, sofern die Gesamtsäure höchstens 10 g niedriger als der Restzucker ist. Dies heißt, dass zum Beispiel bei 18 g/l Restzucker die Gesamtsäure zumindest 8 g/l aufweisen muss. Als „Formel“ ausgedrückt ist die Berechnung wie folgt: Säure + 10 bis zur Höchstgrenze 18. Diese spezielle Säureregelung hat eine praktische Bedeutung, da bei einem höheren Säuregehalt die Süße weniger wahrgenommen wird. Die nächste Stufe ist lieblich (der früher verwendete deutsche Begriff halbsüß ist nicht mehr zulässig). Siehe auch unter Geschmacksangabe und Zuckergehalt.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden