In Deutschland und Österreich übliche Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein, die fakultativ am Etikett angeführt werden kann. Das sind bis 12 g/l oder bis 18 g/l, sofern die Gesamtsäure höchstens 10 g niedriger als der Restzucker ist. Dies heißt, dass zum Beispiel bei 18 g/l Restzucker die Gesamtsäure zumindest 8 g/l aufweisen muss. Diese spezielle Säureregelung hat eine praktische Bedeutung, da bei höherem Säuregehalt die Süße weniger wahrgenommen wird. Bei halbtrockenem Schaumwein, wo ein anderes Geschmacks-Empfinden durch die Kohlensäure gegeben ist, darf der Restzucker sogar zwischen 32 und 50 g/l liegen (beim Stillwein bereits die Stufe „lieblich“). Siehe bezüglich der anderen Geschmacksrichtungen unter Zuckergehalt.
![]()
Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.
Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien