Abkürzung für „Indicazione Geografica Tipica“, die früher gültige in Italien gültige Bezeichnung für einen Landwein. Sie wurde 1992 vom italienischen Landwirtschaftsminister Giovanni Goria (1943-1994) als später so bezeichnetes „Goria-Gesetz“ eingeführt und gewann durch die in dieser Kategorie erzeugten Super-Toskaner große Popularität. Sie wurde mit der ab 2009 gültigen EU-Weinmarktordnung durch IGP (Indicazione Geografica Protetta) ersetzt. Als „traditionelle Angabe“ darf IGT in Italien aber weiterhin verwendet werden, was auch von vielen Produzenten genutzt wird.
Eine Aufstellung der IGT-Wein-Bezeichnungen ist bei den italienischen Regionen enthalten. Die Bestimmungen sind sehr ähnlich und im Gegensatz zu den Qualitätswein -Bestimmungen großzügig. Die zugelassenen Rebsorten können mehr oder weniger frei verwendet werden. Zumeist werden die Weintypen Bianco, Rosso und Rosato, sowie Rebsortenweine (zum. 85% Anteil) produziert. Viele davon gibt es unterschiedlich je IGT-Bereich oft auch als Vendemmia tardiva (Spätlese), Passito, Novello (bei Rotweinen), Vivace, Frizzante und Spumante. Siehe auch unter Qualitätssystem.
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Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien