Abkürzung für „Indicazione Geografica Tipica“, die früher gültige in Italien gültige Bezeichnung für einen Landwein. Sie wurde im Jahre 1992 vom italienischen Landwirtschaftsminister Giovanni Goria (1943-1994) als später so bezeichnetes „Goria-Gesetz“ eingeführt und gewann durch die in dieser Kategorie erzeugten Super-Toskaner große Popularität. Sie wurde mit der ab August 2009 gültigen EU-Weinmarktordnung durch IGP (Indicazione Geografica Protetta) ersetzt. Als „traditionelle Angabe“ darf IGT in Italien aber weiterhin verwendet werden, was auch von vielen Produzenten genutzt wird.
Eine Aufstellung der betreffenden IGT-Wein-Bezeichnungen ist bei den italienischen Regionen enthalten. Die einzelnen Bestimmungen sind sehr ähnlich und im Gegensatz zu den Qualitätswein -Bestimmungen sehr großzügig. Die zugelassenen Rebsorten können mehr oder weniger frei verwendet werden. Zumeist werden die Weintypen Bianco, Rosso und Rosato, sowie Rebsortenweine (mit zum. 85% Anteil) produziert. Viele davon gibt es unterschiedlich je IGT-Bereich oft auch als Vendemmia tardiva (Spätlese), Passito, Novello (bei Rotweinen), Vivace, Frizzante und Spumante. Siehe auch unter Qualitätssystem.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“