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IHK

Die rund 80 „Industrie- und Handelskammern (IHK)“ sind in Deutschland berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen Unternehmen unterschiedlich großer Regionen angehören. Dazu zählen alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler. Als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften unterliegen sie nur der Rechtsaufsicht des Landes und vertreten das Interesse ihrer Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen. Einer der vielen Geschäftsbereiche ist für die Aus- und Weiterbildung zuständig.

Nach bestandener Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer Aufstiegsfortbildung erhalten die Absolventen ein IHK-Prüfungszeugnis. Dies entspricht sinngemäß dem Gesellenbrief im Handwerk oder dem IHK-Facharbeiterbrief. Im Weinbau betrifft dies die Berufszweige Kellermeister, Sommelier, Weinfachberater, Weinkulturexperte und Weintechnologe (Weinküfer). Außerdem wird von IHK-Stellen Seminare u. a. zu den Themen Sensorik, Wein zu Speisen und Weinbereitung angeboten. Siehe die verschiedenen Berufe und Funktionen unter Weinbauausbildung.

Stimmen unserer Mitglieder

Dr. Christa Hanten

Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.

Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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