Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem ist ein von der Europäischen Union eingeführtes System zur Durchsetzung einer einheitlichen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den EU-Mitgliedstaaten. Nach diesem System ist bereits seit dem Jahre 1992 erfolgreich die Abwicklung der landwirtschaftlichen EU-Ausgleichszahlungen erfolgt. Mittels Digitalisierung (graphische Flächenermittlung) und Mehrfachantrag (MFA) werden Flächen entsprechend der in der Natur durchgeführten Bewirtschaftung erhoben und beantragt. Im Jahre 2013 wurde von der EU beschlossen, dass nach dem gleichem Prinzip zukünftig alle Rebflächen digital erfasst und der Weinbaukataster auf INVEKOS-Basis umgestellt werden müssen. Den Ländern wurden für die Umstellung Fristen gesetzt. Die erfassten Flächen entsprechen den in der Natur stehenden Weingärten und können für alle vorgeschriebenen Meldungen und Angaben verwendet werden. Im Gegensatz zum bisherigen Weinbaukataster, der auf Grundstücken basiert, enthält der INVEKOS-Kataster nun exakt die mit Weinstöcken bepflanzte Fläche in den Weinbau-Rieden. Diese sind auch Grundlage für die EU-Weinmarktordnung (zum Beispiel Umstellungsförderung). Nur wenn der Weinbaukataster den EU-Kriterien entspricht, ist eine finanzielle Unterstützung der Winzer möglich. Auf INVEKOS-Basis werden auch die Mengen für die angepflanzten Rebsorten in Hektar erfasst. Dies sind zum Beispiel in Deutschland durch D-STATIS, in Österreich Statistik Austria und international durch OIV (Organisation Internationale de la Vigne et du Vin).
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi