Der Konsum von Alkohol gilt sowohl im sunnitischen als auch im schi’itischen Islam und in allen Rechtsschulen als haram (verboten) und ist ein Kapitalverbrechen. Siehe dazu unter Alkoholverbot, sowie auch unter Trinkkultur und Prohibition.
![]()
Das wein.plus-Lexikon ist ein umfangreiches, fachlich sehr gut recherchiertes Nachschlagewerk. Jederzeit und überall verfügbar, ist es ein unverzichtbarer Bestandteil für den Unterricht geworden, das gleichermaßen von Studierenden und mir genutzt wird. Überaus empfehlenswert!
Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg