IGT-Bereich (Landweine) für Weiß-, Rot- und Roséweine in der italienischen Region bzw. auf der Insel Sardinien. Er umfasst 250 Hektar Rebfläche in der gesamten Region. Es dürfen in der Region zugelassene Rebsorten verwendet werden. Rebsortenweine müssen zumindest 85% der betreffenden Sorte enthalten, bis 15% können es andere Sorten sein. Bei Cuvées können zwei, drei oder vier Rebsorten in absteigender Reihenfolge des Prozentsatzes auf dem Flaschen-Etikett angeführt werden, sofern keine anderen Sorten enthalten sind und der Anteil der Hauptsorte weniger als 85% beträgt. Für die Weine sind unterschiedlich je Weintyp ein Mindest-Alkoholgehalt, aber keine Reifezeiten vorgeschrieben.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)