Bezeichnung für einen oft noch trüben Wein, der seine alkoholische Gärung erst vor kurzem abgeschlossen hat. Gegebenenfalls muss also noch das Klären erfolgen. Die Definition gemäß EU-Verordnung 491/2009 ist nicht korrekt bzw. ungenau: Jungwein die „Bezeichnung für einen Wein, dessen alkoholische Gärung noch nicht beendet und der noch nicht von den Hefen getrennt ist“. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden damit auch Weine des laufenden Jahrgangs oder für einen raschen Gebrauch bestimmte Weine so benannt. Weitere Bezeichnungen mit zum Teil ähnlichen Bedeutungen sind Heuriger, Junker und Primus (Österreich), Joven (Spanien), Nouveau (Frankreich) und Novello (Italien). Jungweine haben eine spezielle Qualität, sie können sich von länger gereiften Weinen erheblich bezüglich Farbe und Geschmack unterscheiden. Sie können noch keine Geschmacksnuancen (Aromastoffe) aufweisen, die sich erst langsam bei der Flaschenreifung bzw. Alterung entwickeln.
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi