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Kabinett

Bezeichnung für eine Weinqualitätsstufe, die auf die früher verwendete Bezeichnung Cabinet für einen speziellen Weinkeller mit besonders wertvollen Kreszenzen im Kloster Eberbach in Eltville-Hattenheim im deutschen Rheingau zurückgeht. Der Begriff bedeutet ursprünglich „Kabinett“ oder „Schatzkammer“ und bezeichnete Weine, die getrennt von den übrigen Beständen für besondere Anlässe aufbewahrt wurden. Der Ursprung wird allgemein mit den Rheingauer Klöstern in Verbindung gebracht, wo die besten Weine in eigenen Kellerräumen gelagert wurden.

Weinqualitätsstufe

Heute hat die vom Begriff abgeleitete Weinqualitätsstufe Kabinett in Deutschland und Österreich eine weinrechtlicher Bedeutung, die allerdings in diesen zwei Ländern unterschiedlich ist. Nach dem Weinrecht in Deutschland ist Kabinett die unterste Stufe des Prädikatsweins. In Österreich zählt Kabinett hingegen nicht zu den Prädikatsweinstufen, sondern bezeichnet einen gehobenen Qualitätswein. Siehe dazu auch unter Qualitätssystem.

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Markus J. Eser

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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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