Deutsche und österreichische Weinqualitätsstufe, die auf die früher verwendete Bezeichnung Cabinet für einen speziellen Weinkeller mit besonderen Kreszenzen im Kloster Eberbach im Rheingau zurückgeht. Nach dem Weinrecht in Deutschland ist Kabinett die unterste Stufe des Prädikatsweins. In Österreich hingegen zählt Kabinett weingesetzlich nicht als Prädikatsweinstufe, sondern klassifiziert einen gehobenen Qualitätswein. Siehe dazu auch ausführlich unter Qualitätssystem und Grand Cru.
Komplette Aufstellungen der zahlreichen Vinifikations-Maßnahmen bzw. Kellertechniken, sowie der weingesetzlich geregelten Wein-, Schaumwein- und Destillat-Typen sind unter dem Stichwort Weinbereitung enthalten. Umfassende weinrechtliche Informationen gibt es unter dem Stichwort Weingesetz.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)