Von jedem Produzenten, Händler und Verarbeiter von Wein, Keltertrauben, Traubenmost und Traubensaft zu führendes Eingangs- und Ausgangs-Verzeichnis. Diese werden heute in elektronischer Form geführt, wofür es verschiedene Softwarelösungen gibt. Im Kellerbuch sind folgende Einträge zwingend: Größe und genaue Bezeichnung der bewirtschafteten Weingartenflächen; Menge der eigenen Produktion an Wein und Traubensaft als Zugang; Menge der erworbenen oder abgegebenen Erzeugnisse; Datum des Zu- und Abganges sowie Namen und Anschriften der Unternehmer, an die Erzeugnisse abgegeben bzw. von denen Erzeugnisse erworben wurden; Verschnittmengen; Ausmaß der Anreicherung; Schwund einschließlich der Menge des abgezogenen Gelägers und Eigenverbrauch; staatlicher Prüfnummer; Banderole-Nummer. Diese Angaben haben je Weintyp zu erfolgen (gleiche Bezeichnung, Herkunft, Jahrgang, Rebsorte und Qualitätsstufe). Das Kellerbuch wird amtlich überprüft und ist die Basis für weingesetzliche Belange. Siehe auch unter Erntemeldung.
Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien