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Kellerrecht

In einem Weinkeller gibt eine Reihe von Anstandsregeln, wie man sich korrekt zu verhalten hat. In vielen alten Kellerräumlichkeitenm ist das in humorvoller Art und Weise auf Schildern im Eingangsbereich sehr oft in Reimform ersichtlich gemacht. In alten Zeiten gab es auch Strafen für die Nichteinhaltung der zumeist in Verbotsform artikulierten Regeln. Der Sünder wurde vom Kellermeister oder Kellerknecht über ein leeres Fass gelegt und der verlängerte Rücken mit dem „Kellermesser“ bzw. „Bandmesser“ (ein altes Handwerksgerät der Küfer) mit Schlägen bearbeitet. Die Verbote sind lokal zwar etwas unterschiedlich, jedoch ausnahmslos verpönt sind das Klopfen an die Fässer (um den Füllstand festzustellen), Fluchen, Schreien, Singen, Rauchen und Saufen (unmäßiger Weinkonsum).

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Dr. Edgar Müller

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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach

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